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Minijobs: Ständige Überwachung durch Arbeitgeber!
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Arbeitgeber müssen 400-EURO-Mitarbeiter immer wieder befragen (ich empfehle dringend dies zu Beweiszwecken schriftlich zu tun), ob weitere Minijobs hinzukamen. Die Geringfügigkeits-Richtlinien gelten weiterhin. Das Bundessozialgericht hat die strengen Vorgaben der Sozialversicherungsträger nicht gelockert, da diesbezüglich anhängige Revisionen zurückgenommen wurden.