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| Minijobs: Ständige Überwachung durch Arbeitgeber! |
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Arbeitgeber müssen 400-EURO-Mitarbeiter immer wieder befragen (ich empfehle dringend dies zu Beweiszwecken schriftlich zu tun), ob weitere Minijobs hinzukamen. Die Geringfügigkeits-Richtlinien gelten weiterhin. Das Bundessozialgericht hat die strengen Vorgaben der Sozialversicherungsträger nicht gelockert, da diesbezüglich anhängige Revisionen zurückgenommen wurden. Die von mir seit langem immer wieder angeratene schriftliche Erklärung des Minijobbers über seine weiteren Beschäftigungen soll nunmehr gesetzlich vorgeschrieben werden. Der Gesetzgeber plant nunmehr eine neue Verpflichtung des Arbeitgebers, die in der Beitragsverfahrensordnung verankert werden soll. Demnach hat jeder Betrieb eine
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