Wegweiser:
| Ort der sonstigen Leistung ab 1.1.2010 |
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Sonstige Leistungen an einen Unternehmer (B2B-Leistungen, business-to-business) werden ab dem 1.1.2010 regelmäßig an dem Ort ausgeführt, an dem der Leistungsempfänger sein Unternehmen betreibt (Empfänger-Sitz-Prinzip). Das gilt für die Leistungserbringung sowohl gegenüber dem Unternehmen mit Sitz in der EU als auch mit Sitz im Drittland. Einige Ausnahmen sind zu beachten, z.B. bei sonstigen Leistungen im Zusammenhang mit Grundstücken und der kurzfristigen Vermietung von Beförderungsmitteln. Bei sonstigen Leistungen an Endverbraucher (B2C, business-to-Consumer) bleibt es grundsätzlich bei der Besteuerung am Ort des Leistenden Unternehmers (Unternehmer-Sitz-Prinzip). |

