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Selbstanzeige

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Immer mehr sog. Daten-CDs werden der Finanzverwaltung angeboten. Immer öfter werden Bürger bei der Finanzverwaltung angeschwärzt.

Dann ist das einmalige und nur steuerlich wirksame Konstrukt der Selbstanzeige vielfältigen Gefahren ausgesetzt. Zum einen hat der BFH in einem ganz jungen Urteil die Anforderungen an eine strafbefreiende Selbstanzeige verschärft. Demnach ist eine Teilselbstanzeige unzulässig. Straffrei bleibt nur, wer seine unrichtigen Angaben insgesamt berichtigt, d. h. dem Finanzamt alle bisher verschwiegenen Zinseinkünfte offenlegt. Und zum anderen heizt die Politik die Debatte um die Straffreiheit der Selbstanzeige noch mehr an, indem von einer großen Volkpartei vorgeschlagen wird, die Straffreiheit im Zusammenhang mit der Selbstanzeige ganz abzuschaffen.

Wer jetzt noch zögert, dem kann nicht mehr geholfen werden! Nutzen Sie die verbleibende Zeit.

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